Untersuchung zur Fahrerlaubnis-Verordnung

Nach den aktuellen Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Bewerber um die Erteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen 

  • C, C1 (Lastkraftfahrer)
  • D, D1, (Busfahrer) und der zugehörigen Anhängerklassen E, 
  • sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (im wesentlichen Taxifahrer/Krankenwagenfahrer)

dazu verpflichtet, alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Diese Untersuchung dient dazu, Erkrankungen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen könnten, auszuschließen. 

 

Die FeV besagt, dass

  • bei Bedenken gegen die körperliche und/oder geistige Eignung 
  • zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis 
  • oder über die Anordnung von Beschränkungen und Auflagen

die Fahrerlaubnis-Behörde die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens verlangen kann.

 

Wir bieten in unserer Praxis diese vom Gesetzgeber geforderte Untersuchung an, in der folgende Punkte abgeklärt werden:  

  • der allgemeine Gesundheitszustand
  • das Herz-Kreislauf-System
  • das Blut
  • die Nieren
  • die Psyche
  • das Gehör

Sprechen Sie uns an. Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen!

Wichtige Hinweise

Die Praxis stellt keine Schul- und Studienunfähigkeitsbescheinigen aus.

Wiederholungsrezepte und – verordnungen

Wiederholungsrezepte und – verordnungen können Sie telefonisch vorbestellen und persönlich abholen. Bitte beachten Sie, dass diese erst nach der Sprechstunde bearbeitet werden können.

Gesundheitskarte

Wir benötigen bei jeden ersten Kontakt im Quartal Ihre gültige Gesundheitskarte. Liegt uns kein gültiger Versicherungsnachweis vor, können wir Ihnen  keine Kassenrezepte oder Überweisungen ausstellen.