Untersuchung zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Nach den aktuellen Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Bewerber um die Erteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen
- C, C1 (Lastkraftfahrer)
- D, D1, (Busfahrer) und der zugehörigen Anhängerklassen E,
- sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (im wesentlichen Taxifahrer/Krankenwagenfahrer)
dazu verpflichtet, alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Diese Untersuchung dient dazu, Erkrankungen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen könnten, auszuschließen.
Die FeV besagt, dass
- bei Bedenken gegen die körperliche und/oder geistige Eignung
- zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis
- oder über die Anordnung von Beschränkungen und Auflagen
die Fahrerlaubnis-Behörde die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens verlangen kann.
Wir bieten in unserer Praxis diese vom Gesetzgeber geforderte Untersuchung an, in der folgende Punkte abgeklärt werden:
- der allgemeine Gesundheitszustand
- das Herz-Kreislauf-System
- das Blut
- die Nieren
- die Psyche
- das Gehör
Sprechen Sie uns an. Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen!