Wichtige Hinweise
Die Praxis stellt keine Schul- und Studienunfähigkeitsbescheinigen aus.
Wiederholungsrezepte und – verordnungen
Wiederholungsrezepte und – verordnungen können Sie telefonisch vorbestellen und persönlich abholen. Bitte beachten Sie, dass diese erst nach der Sprechstunde bearbeitet werden können.
Gesundheitskarte
Wir benötigen bei jeden ersten Kontakt im Quartal Ihre gültige Gesundheitskarte. Liegt uns kein gültiger Versicherungsnachweis vor, können wir Ihnen keine Kassenrezepte oder Überweisungen ausstellen.