Flugtauglichkeitsuntersuchung für Berufs- und Privatpiloten
Um den Gesundheitszustand von Anwärtern oder Inhabern einer Luftfahrzeugführerlizenz zu ermitteln schreibt der Gesetzgeber einen umfangreichen medizinischen Check-up vor - die fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung.
Hierbei wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Tauglichkeitsrichtlinien geprüft, ob Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind,
ein Flugzeug zu führen.
Es gibt, je nachdem, ob Sie zu den Piloten Klasse 1 (Berufspiloten), Klasse 2 (Privatpiloten), Piloten mit einer Light Aircraft Pilot Licence LAPL oder zu den UL- (Ultraleicht-) Piloten zählen, unterschiedliche medizinische Untersuchungen. Außerdem regelt die Verordnung die Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit des Kabinenpersonals.
Für alle jedoch gilt: Die Tauglichkeitsuntersuchung muss regelmäßig erneuert werden.
Was wird untersucht?
Bei der fachärztlichen Flugtauglichkeitsuntersuchung werden Ihre Vitalfunktionen überprüft und dokumentiert.
Dazu gehört zu Beginn eine gründliche Anamnese. Ihre individuelle Krankheitsgeschichte wie z. B. Vorerkrankungen, Operationen und erblich bedingte Krankheiten wird von mir genauestens protokolliert.
Nach einer allgemeinen körperlichen Untersuchung folgt ein detaillierter Check-up. Dazu gehören in meiner Praxis:
- EKG, Lungenfunktionstest (Herz-Kreislaufsystem)
- Hämoglobinwert (Blutbild, blutbildende Organe)
- Untersuchung auf schwere Hautkrankheiten und Hautanomalien (Hautzustand)
- Untersuchung auf Trommelfellverletzungen, Nasennebenhöhlenfunktion, Kehlkopferkrankungen (HNO-Bereich)
- Überprüfung der Sehschärfe, Gesichtsfelduntersuchung (Augen) nur bei Erstuntersuchung
- Untersuchung auf Bewusstseinsstörungen
Neben der fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung für Berufs- und Privatpiloten, Light Aircraft Piloten, Luftsportgeräteführern und von Angehörigen des Kabinenpersonals berate ich auch Patienten mit flugmedizinisch relevanten Erkrankungen hinsichtlich ihrer Flugreisetauglichkeit.
Information für Piloten
Einverständnis
Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses